Beschwerdemechanismus

Welchen Beschwerdemechanismus
haben wir für unsere Arbeitnehmer?

Inhalt:
Ein Unternehmen kann negative Auswirkungen auf die Menschenrechte seiner Angestellten haben, einschließlich jener, die nicht zur Stammbelegschaft eines Betriebes gehören.
Dies ist beispielsweise der Fall wenn:

  • Ein Unternehmen den Arbeitsschutz vernachlässigt und Arbeitnehmer so Risiken aussetzt, die das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzen können;
  • Mitarbeiter für die Versammlungsfreiheit bestraft werden
  • Angestellte diskriminiert werden, zum Beispiel aufgrund ihrer Herkunft, ihres Alters, ihrer Sexualität oder ihrer Religion und somit das Diskriminierungsverbot missachtet wird;
  • Leiharbeiter durch überlange Arbeitszeiten, ausbleibende, unvollständige oder unzureichende Lohnzahlungen ausgebeutet und ihnen faire Arbeitsbedingungenverwehrt werden.

Da wir unsere eigene vollstufige Produktion hier in Deutschland haben, sind viele dieser Pflichten, unserer Arbeitnehmer zu schützen und ihre Rechte, einschließlich der Menschenrechte, zu respektieren bereits im deutschen Privatrecht an verschiedenen Stellen verankert, wie zum Beispiel dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AAG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) oder dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Darüber hinaus haben wir solch einen sogenannten „Verhaltenskodex samt Beschwerde-Ansprechpartner“ in unseren Arbeitsverträgen fest verankert. Diese können sowohl mündlich wie auch schriftlich erfolgen.
Sollten hier Beschwerden bezüglich Menschenrechten von Mitarbeitern eingehen, so ist klar festgelegt, wie damit umgegangen wird: Diese werden ernst genommen und protokolliert.

  • der Ansprechpartner geht in den Austausch mit potentiell betroffenen Personen und schaut, ob Maßnahmen notwendig sind.
  • sollte eine Beschwerde berechtigt sein, so kümmert sich der Ansprechpartner sowohl um Gegenmaßnahmen für die Zukunft, wie auch um Widergutmachung.
  • Der Betroffene Mitarbeiter oder Beschwerdeführer hat aus einer Beschwerde keinerlei negativen Auswirkungen zu erwarten.

Bis zum heutigen Tage (Stand 1.1.2021) liegt uns diesbezüglich keine Beschwerde vor.

Diesen Beschwerdemechanismus wollen wir in naher Zukunft ebenso auf unsere Vor-, und Zutatenlieferanten erweitern.